Im Kanton Luzern muss der Veranstalter ein Verein, eine Genossenschaft, eine Stiftung des privaten Rechts oder eine öffentlich - rechtliche Körperschaft oder Anstalt sein. Das Gesuchsformular Lotto ist 20 Tage vor der Durchführung bei der Abteilung Gastgewerbe und Gewerbepolizei einzureichen. Weitere Informationen siehe Merkblatt Lotterien, Lotto, Tombola.