Kanton Luzern Styleguide

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  • Ist eine Tombola bewilligungspflichtig?

    Tombolas sind im Kanton Luzern bewilligungs- und gebührenfrei. Es müssen jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllt sein! Siehe Merkblatt Lotterien, Lotto, Tombola.

  • Was muss ich unternehmen, wenn ich ein Lotto veranstalten will?

    Im Kanton Luzern muss der Veranstalter ein Verein, eine Genossenschaft, eine Stiftung des privaten Rechts oder eine öffentlich - rechtliche Körperschaft oder Anstalt sein. Das Gesuchsformular Lotto ist 20 Tage vor der Durchführung bei der Abteilung Gastgewerbe und Gewerbepolizei einzureichen. Weitere Informationen siehe Merkblatt Lotterien, Lotto, Tombola.