Mit der
Änderung des Spitalgesetzes sollen das Luzerner Kantonsspital und die Luzerner Psychiatrie in gemeinnützige Aktiengesellschaften umgewandelt werden (siehe
Video). Der Kantonsrat hat der Vorlage in erster Beratung zugestimmt. Gemeinnützige Aktiengesellschaften haben sich für Unternehmen solcher Grösse und Komplexität als Rechtsform bewährt. Die Spitäler erhalten mit den Änderungen die optimalen Voraussetzungen für eine flexible und transparente Unternehmensorganisation und -führung. Zudem können sie Versorgungsverbünde mit anderen Anbietern eingehen. Die Spitäler sind so in der Lage, die Herausforderungen in der Spitalversorgung bestmöglich zu bewältigen und der Luzerner Bevölkerung langfristig eine qualitativ hochstehende und wirtschaftliche Spitalversorgung zu gewährleisten.